Was ist eigentlich ein Forward Darlehen?
Speziell für die Nutzung als Immobilienfinanzierung ist ein Forward Darlehen sinnvoll. Der lange Zeitraum bis zur Auszahlung ermöglicht dabei ein Ausnutzen günstiger Zinssätze durch den Darlehensnehmer.
Bei einem Forward Darlehen handelt es sich um ein klassisches Annuitätendarlehen. Das besondere Merkmal dieser Darlehensart ist die gleich bleibende monatliche Belastung des Darlehensnehmers, wodurch über den Zeitraum des Darlehens eine gewisse Planungssicherheit gewährleistet ist. Die monatliche Rate setzt sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammen.
Während zu Beginn des Darlehens noch der Zinsanteil überwiegt, wird zum Ende der Laufzeit die Tilgungsrate immer höher, wobei die Zinsrate entsprechend sinkt. Am Ende der Laufzeit ist die Kreditschuld dann vollends getilgt. Die Vorlaufzeit bei einem Forward Darlehen ermöglicht es dem Kreditnehmer, sich bereits frühzeitig langfristig günstige Zinssätze für seine Immobilienfinanzierung zu sichern. Dabei kann die Laufzeit zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung bis zu 60 Monate betragen, die Zinsbindung ist üblicherweise 10 Jahre. Diese Zeitspanne, also der Zeitraum zwischen Kreditabschluss und Auszahlung des Darlehens, wird als Forward-Periode bezeichnet. Während dieser Zeit fallen für das Forward Darlehen keine Bereitstellungszinsen an, wie es bei normalen Baukrediten der Fall ist.
Aufschläge sind in anderer Form zu finden, denn für die Sicherung des günstigen Zinssatzes für die Zukunft und die gegebene Zinssicherheit fallen Zinsaufschläge an. Diese errechnen sich aus der gewünschten Vorlaufzeit und der aktuellen Zinssituation und betragen in der Regel 0,5 bis 1 Prozentpunkte der Darlehenssumme. Zur Kreditsicherung kommen für das Forward Darlehen nur grundbuchmäßig gesicherte Darlehen in Frage. Bei einem Ausfall der Forderung kann der Kreditgeber aus dem Wert des Grundstücks befriedigt werden. Dieses Grundpfandrecht ist mittels Hypothek oder Grundschuld geregelt, wobei in der Praxis heute kaum noch Hypotheken zum Einsatz kommen. Hauptsächlich wird auf das finanzierte Objekt eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen, die dem Kreditgeber bei einem Forderungsausfall als Sicherheit dienen soll. Erstmals wurde diese Darlehensart 1996 eingeführt. Was damals lediglich bei kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zum Einsatz kam, entwickelte sich im Laufe der Jahre weiter.
So zählt das Forward Darlehen heute zu einem häufig genutzten Darlehen innerhalb der Immobilienfinanzierung bei Privatpersonen und ist nicht auf die Nutzung von großen Wohnungsbaufirmen beschränkt.
Fabian Nolte