Schnäppchen? Zwangsversteigerung von Immobilien!

Was viele nur aus Film und Fernsehen kennen, ist für andere bittere Realität: Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür, und im schlimmsten Fall steht die Zwangsversteigerung von Immobilien an


Eine falsche Einschätzung der finanziellen Situation, ausbleibende Einnahmen, Kredithaie, die einem im Nacken sitzen: Wenn sich die Schuldenfalle einmal in großem Rahmen schließt, bleibt oft kein anderer Ausweg mehr. Zwangsversteigerungen von Immobilien sind ein häufiges Phänomen und im Grunde das letzte gesetzliche Mittel für viele Gläubiger, um an ihr Geld zu kommen.

Der Eigenheim-Zwangsversteigerung kann man als Schuldner nur dann entgehen, wenn man überzeugend nachweisen kann, dass die ausstehende Summe innerhalb einer bestimmten Frist auch so beglichen werden kann. Was für die einen der endgültige Abschied vom Eigenheim bedeutet, das vielleicht seit Generationen in Familienbesitz ist, ist für die anderen ein günstiger Immobilienmarkt. Es gibt inzwischen zahlreiche Internetportale, Fernsehsendungen und einschlägige Literatur, die sich mit dem Thema Zwangsversteigerung von Immobilien beschäftigen – aus Sicht der (ehemaligen) Besitzer wie auch aus Sicht der potenziellen Käufer.

Ratgeber für „Zwangsversteigerungs-Schnäppchen“ und Online-Plattformen mit Listen der nächsten Objekte, die in ganz Deutschland unter den Hammer kommen, sind leicht zu finden. Wie aber läuft der Prozess genau ab? Eine Zwangsversteigerung von Immobilien wird von einem Gläubiger beantragt, der sonst keine Möglichkeit mehr sieht, an sein Geld zu kommen. Die Grundstücke und Gebäude werden vorher von Sachverständigen geschätzt, und der aktuelle Wert wird ermittelt. Das Gutachten ist dann für jedermann einsehbar – hier gilt: bevor man auf Schnäppchenjagd geht, unbedingt vorher das Gutachten einsehen! Allerdings liegt der erzielte Wert, für den eine Immobilie versteigert wird, oft wesentlich niedriger als der eigentliche Marktwert. Zwar gibt es bestimmte Regelungen zum Schutz vor der Verschleuderung einer Immobilie bei der Versteigerung, diese greifen jedoch nicht immer und können nur begrenzt eingesetzt werden.

Eine endgültige Absicherung für den Schuldner gibt es somit leider nicht. Ein Termin für die Zwangsversteigerung von Immobilien muss mindestens sechs Wochen im Vorhinein bekannt gegeben werden; um einen möglichst großen Interessentenkreis zu finden, geschieht dies of auch im Internet. Wer sich für die Ersteigerung einer Immobilie interessiert, sollte sich allerdings vorher gut und gründlich informieren und absichern. Damit die Investition überhaupt getätigt werden kann (und sich lohnt), muss der Interessent viele Aspekte beachtet. So muss man beispielsweise eine Sicherheit in bestimmter Höhe hinterlegen, bevor man an der eigentlichen Versteigerung teilnehmen kann.

Marion Albrecht

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