Das Eigenheimzulagegesetz verlangt Umdenken
Viele Jahre regelte das Eigenheimzulagengesetz die staatliche Förderung von privatem Wohnungsbau. Noch bis 2013 können Bauherren davon profitieren!
Die Förderung des privaten Wohneigentums hat in Deutschland eine lange Tradition. Rechtlichen Niederschlag fand dies im Eigenheimzulagengesetz mit seinen Regelungen über Zuschüsse und Steuervorteile bei der Immobilienfinanzierung. Doch seit am 1. Januar 2006 das „Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage“ in Kraft trat, müssen Bauherren meist nach alternativen Wegen der Finanzierung suchen.
Nach der aktuellen Rechtslage kann das Eigenheimzulagegesetz nur noch angewendet werden, wenn der Antragsteller den Bau seines Hauses oder seiner Wohnung bereits vor dem 1. Januar 2006 begonnen hat oder beim Kauf einen entsprechend datierten Vertrag unterzeichnet hat. Gleiches gilt für den Beitritt in eine Wohngenossenschaft. Auch wenn dadurch in der Praxis nur noch wenige Bauherren Anspruch auf die Eigenheimzulage haben, ist es durchaus sinnvoll, sich über die Regelungen im Eigenheimzulagengesetz zu informieren. Denn Fälle, in denen erst Jahre nach dem Antrag und der Bauanzeige tatsächlich mit dem Bau begonnen wurde, können auch heute noch rückwirkend durch die Eigenheimzulage bezuschusst werden.
Zu den geförderten Projekten gehören der Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohnimmobilien, Aufwendungen für deren Modernisierung sowie der Erwerb von Anteilen an neuen Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung reicht grundsätzlich über acht Kalenderjahre, so dass im Einzelfall Bauherren noch bis 2013 Mittel beziehen können.
Wichtige Voraussetzung ist das exakte Datum von Kauf oder Baubeginn. Da die Zulage ab dem Jahr der Fertigstellung der Immobilie gewährt wird, können Bauherren für Objekte mit mehrjähriger Bauzeit unter Umständen erst jetzt Zahlungen erhalten, für die sie bereits im Jahr 2005 die Anträge eingereicht haben.
In der Nachfolge vom Eigenheimzulagegesetz bietet der Staat seinen Bürgern verschiedene andere Förderinstrumente. Vorrangig sind dies die Wohnungsbauprämie für Bausparverträge sowie die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Deren Schwerpunkte liegen im Bereich des ökologischen, energiesparenden Bauens, das dadurch auch für private Bauherren zunehmend rentabel wird.
Die Neuregelungen zum Eigenheimzulagengesetz stellen Bauwillige vor veränderte Bedingungen und bieten eine neue Herauforderung.
Fabian Nolte