Ein Grundstück kaufen

Will man ein Grundstück kaufen, sollte man sich vorher einige Dinge überlegen. Denn wer Grundstücke kaufen will, der muss auf jeden Fall einen Notar mit dem Aufsetzen des Vertrages betrauen

Der erste Schritt in die Richtung der eigenen vier Wände wird dann vollbracht, wenn man ein Grundstück kaufen kann. Denn dieses stellt den wichtigen Grund und Boden dar, auf dem später das eigene Haus gebaut werden wird. Doch wer Grundstücke kaufen will, der sollte einiges beachten. Dabei ist an erster Stelle der Preis sicher für viele entscheidend. Ein günstiges Grundstück kann sich aber schnell zur Kostenfalle mausern. Dies gilt immer dann, wenn die Erschließung nicht oder nicht ausreichend durchgeführt wurde. Gebaut werden darf nämlich nur auf voll erschlossenen Grundstücken.

Will man also ein Grundstück kaufen, muss man genau prüfen, ob dieses bereits erschlossen ist und so bebaut werden kann, wie man sich das vorstellt. In der Regel wird dies aber aus der entsprechenden Anzeige hervorgehen, die genau aufzeigt, ob das Grundstück laut örtlichem Bebauungsplan mit einem Einfamilienhaus oder doch nur mit einem Bungalow bebaut werden darf. Des Weiteren kann man einen Geräteschuppen, eine Garage oder den Carport womöglich nur an bestimmten, sehr eingegrenzten Stellen auf dem Grundstück bauen. Auch hierüber sollte man sich vor dem Kauf informieren, damit man keine bösen Überraschungen erlebt.

Des Weiteren ist zu beachten, sollte das Grundstück bereits erschlossen sein, dass die Kosten für die Erschließung abgerechnet wurden. Denn auch Jahre später kann die Stadt diese Kosten noch nach berechnen, dabei gilt als Schuldner immer der aktuelle Besitzer des Grundstücks. Hier sollte man also genau Obacht geben.

Zusätzlich muss man beachten, wenn man Grundstücke kaufen will, dass diese frei von Rechten Dritter sind. So kann beispielsweise bei einem Grundstück ein Wegerecht vereinbart sein. Das hieße, dass ein Dritter das Recht hätte, über das Grundstück zu gehen oder zu fahren. Oft ist dies der Fall, wenn der Nachbar beispielsweise sein eigenes Grundstück nicht anderweitig erreichen kann. Sollte ein Wegerecht vorliegen, welches meist auch im Grundbuch eingetragen ist, hat man gute Chancen, den Preis noch herunter zu handeln.

Zusätzlich muss man einen Notar mit dem Aufsetzen des Kaufvertrags betrauen. Denn nur dieser kann den Kaufvertrag rechtmäßig aufsetzen und den Eigentumsübergang im Grundbuch eintragen lassen. Erst mit dieser Eintragung ist das Eigentum tatsächlich auf den Käufer übergegangen.

Fabian Nolte

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