Der passende Bausparvertrag
Dank vielseitiger Verwendbarkeit und fester Zinsen ist der Bausparvertrag eine der beliebtesten Finanzierungsformen. Manche Anleger profitieren besonders
Rund zwei Drittel aller Wohnbaufinanzierungen in Deutschland basieren auf einem Bausparvertrag. Neben Eigenkapital und Bankkrediten bildet er einen wichtigen Baustein beim Kauf, Neu- oder Umbau von Immobilien.
Mit der Vertragsunterzeichnung erhält der Kunde das Anrecht auf günstige Zinsen und Fördermittel.
Die Abwicklung eines Bausparvertrages gliedert sich dabei in drei Phasen.
In der anfänglichen Sparphase zahlt der Kunde regelmäßig vereinbarte Summen ein, aus denen sich nach und nach sein Eigenkapital bis zu einem festgelegten Mindestsparguthaben aufbaut. Vorausgesetzt der Sparer hält bestimmte Einkommensgrenzen ein, kann er mit zusätzlichen staatlichen Fördermitteln rechen. Auch Sonderzahlungen sind möglich, um schneller den nötigen Mindestsparbetrag zu erreichen. Sobald dieses Guthaben erzielt ist, hat der Sparer Anrecht auf die Auszahlung des Geldes. In der Regel müssen dafür zwischen 40 und 50 Prozent der gesamten Bausparsumme vorhanden angespart sein. Manche Tarife verzichten jedoch auch völlig auf ein Mindestguthaben. Eilige Sparer sollten daher die verschiedenen Angebote vergleichen.
In der Zuteilungsphase erklärt die Bank ihrem Kunden, dass die im Bausparvertrag vereinbarte Summe erreicht ist und er das Geld bei Bedarf abrufen kann. Wer die Zuteilung annimmt, tritt nun in die Darlehensphase ein und bekommt die gesamte Bausparsumme ausgezahlt. Sie besteht aus dem angesparten Guthaben sowie dem sehr niedrig verzinsten Darlehensanteil der Bausparkasse. Die Zinssätze sind bereits im Bausparvertrag festgeschrieben und gelten für die gesamte Laufzeit des Darlehens, ebenso wie die Höhe von Tilgungsraten und die Dauer der Zahlungen.
Besonders attraktiv ist Bausparen für Anleger, die Anspruch auf staatliche Wohnungsbauprämien haben. Wer innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegt, kann diese Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend beim Finanzamt beantragen. Nach siebenjähriger Bindungsfrist sind Guthaben zudem nicht mehr an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden.
Der Bausparvertrag bildet sicheres Vermögen für den Immobilienerwerb und für die Erfüllung weiterer Wünsche.
Fabian Nolte