Baufinanzierung mit Disagio Kredit
Manche Begriffe aus der Immobilienfinanzierung verstehen sich von selbst. Disagio Kredit und Disagio Berechnung sind hingegen erklärungsbedürftig – und bergen einige Fallstricke
Bei der Vergabe von Immobilienkrediten vereinbaren Banken mit ihren Kunden häufig einen Abzug von der Darlehensumme, das sogenannte Disagio. Dabei handelt es sich um einen Abschlag vom vereinbarten Darlehensbetrag, mit der Folge, dass der Kreditnehmer nur eine geringere Summe ausgezahlt bekommt als auf dem Papier steht. Eine Disagio Berechnung von 5 bis 10 Prozent, wie sie für Immobiliendarlehen üblich ist, bedeutet daher, dass der Kunde nur 95 bis 90 Prozent seines Kredites ausgezahlt bekommt, diesen aber zu 100 Prozent zurückzahlen muss. Fällige Zinsen und Tilgungsraten werden beim Disagio Kredit ebenfalls für den gesamten Betrag veranschlagt.
Obwohl der Disagio Kredit dadurch auf den ersten Blick teurer ist als andere Kredite, kann er sich lohnen. Insbesondere wer mit dem Darlehen keine private Immobilie finanzieren möchte, sondern eine Vermietung oder betriebliche Nutzung plant, kann von dieser Kreditform profitieren. Der größte Vorteil liegt darin, dass eine Disagio Berechnung erhebliche steuerliche Wirkungen entfaltet. So können Darlehensnehmer, die ihre Immobilie vermieten oder betrieblich nutzen, das Disagio direkt von ihrer Steuerschuld abziehen. Für das Finanzamt zählt es zu den absetzungsfähigen Werbungskosten, wodurch im Einzelfall sogar ein hohes Disagio von 10 Prozent für Kreditkunden attraktiv sein kann.
Vorsicht gilt allerdings bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens. Wird der Disagio Kredit vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsdauer aufgelöst, kann es sein, dass ein vorausgezahltes Disagio nicht rückerstattet wird. Oder aber der rückvergütete Disagioteil muss versteuert werden.
Geht man davon aus, dass bei Vertragsabschluss sowohl Kreditgeber als auch Kunde die jeweils optimalen Bedingungen aushandeln wollen, so ist es angeraten, die Rückzahlungsbedingungen exakt zu formulieren. Ein Rechtsstreit ist für beide Parteien ärgerlich, zumal die Disagio Berechnung in solchen Fällen auch für Spezialisten schwierig sein kann.
Fabian Nolte